
Selbstbehalte bei Medikamenten
Wenn immer möglich zahlt die EKK Generikas – ausser – der Arzt begründet die Anwendung von Original-Präparaten. Ist dies nicht der Fall, zahlt der Patient die preisliche Differenz als Selbstbehalt. Der Patient trifft diese Entscheidung bewusst, denn der Arzt erklärt dem Patient den oder die Unterschiede.
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