Die Spitalfinanzierung ist ein Milliarden-Skandal und der grösste Betrug an unserem Volk!
Zugegeben: beim ersten Ansehen ist das ein sehr gewagter Titel! – aber gemach gemach!
Die Spitalfinanzierung läuft wie folgt ab: Die Spitalfinanzierung spielt nur dann, wenn der Patient im Spital verbleibt. Nicht aber bei ambulanten Arztbesuchen – also Behandlungen ohne Übernachtungen.
Beispiel: Eine Spitalrechnung – wie weiter unten im nachfolgenden Tatsachenbericht geschildert – endet mit einem Betrag von 11925 Franken. Das derzeitige Gesetz geht davon aus, dass dieser Rechnungsbetrag die echten Kosten des Spitals nicht deckt, sondern dass damit erst 45% bezahlt werden können. Nun kommt der Kanton zum Zug: er zahlt dem Spital die fehlenden 55%, resp. den Betrag von 14575 Franken – dies aus seinen Steuereinnahmen (also mit Geld von Dir und von mir). Somit erhält das Spital insgesamt total 11925 + 14575 = 26500 Franken.
Das dazugehörige Gesetz lautet:
Soweit so schlecht! Darüber haben wir abgestimmt und ja gesagt. Wie wir nachher sehen werden, hat man uns dabei wahrscheinlich – wie schon so oft – Sand in die Augen gestreut.
Ich will nun nachweisen, dass es diese Spitalfinanzierung nicht braucht. Dazu analysiere ich eine echte Triemli-Spitalrechnung
ebenfalls im Betrage von 11925 Franken für einen Magendurchbruch, verbunden mit einem Spital-Aufenthalt von 13 Tagen. Wohlverstanden: die sehr schwierige Operation, die tödlich hätte enden können, ist sehr gut verlaufen. Kompliment den beteiligten Ärzten. Die Originalrechnung ging direkt an meine Krankenkasse Assura. Meine Kopie kam (wie beim Triemli üblich) nicht wie vorgeschrieben automatisch, ich musste sie verlangen.
1..Teil:
Nun wollte ich genau wissen, von welchen Zahlen dabei die Rede ist. Am 5.11.2019 telefonierte ich in die „Höhle des Löwen“ – in die Finanzdirektion des Kantons Zürich. Dort wurde ich mit der Gesundheitsdirektion verbunden. Die Auskunft lautete:
Der Kanton Zürich hat für das Jahr 2019 zugunsten solcher Spitalanteile 1,553 (Milliarden!) Franken budgetiert. Zum Vergleich: Die gesamten Steuereinnahmen von den Zürcher-Steuerzahlern betragen knapp 7 Milliarden Franken. Mit anderen Worten: Nebst unseren ohnehin schon 3-6mal zu teuren Krankenkassen-Prämien zahlen wir via Steuern nochmals 1.553 Milliarden Franken an unsere Spitäler. Das sind sage und schreibe
22.18% des gesamten Steuer-Einkommens des Kantons Zürich!
Würde diese absolut unnötige Spitalfinanzierung entfallen, würde unsere Steuerechnung entsprechend reduziert.
Nun versuche ich, Ihnen darzulegen, dass diese Spitalfinanzierung den obigen Titel:
Spitalfinanzierung, der Milliarden-Skandal und Volksbetrug
auch ehr und redlich verdient!
2. Teil: Ermittlung der Triemli-Selbstkosten für einen Tag pro Patient:
Das neue Bettenhaus des „Triemli“ kostete sehr viel Geld, nämlich 624 Millionen Franken!
Bettenhaus und Erneuerung der Energie und Medienversorgung.
01000′624’000’00000Gesamtkosten
02000′624’000’05000Jahre Amortisationsdauer (Annahme)
03000′000000000400% konservativen Zins
04000′000000055000Nutzbare Betten
Demzufolge:
05000′312’000’00000Durchschnittliches Kapital (die Hälfte)
06000′012’480’00000Kapital-Zinskosten pro Jahr
07000′624’000’00000Zinskosten für 50 Jahre = 50x 12’480’000
08001’248’000’00000Zwischentotal = Anlagekosten + Zinskosten0
09000’024’960’00000Umgelegt auf 1 Jahr = 1/50 davon
10000’000’068’38300Umgelegt auf 1 Tag = 1/365 davon
11000’000’028′12400Umgelegt auf (bei „Voll-Last) 550 Betten pro Bett und Tag
Selbstkosten Zusammenstellung für Operation Magendurchbruch
12000’000’028′15500Bei „nur“ 80% Auslastung pro Bett und Tag
13000000000015000Energie, Kommunikation, Versicherungen, Verwaltung
14000’000’028’15050Spitalküche ist kostenneutral, wird Patienten weiterverrechnet
15000’000’028’14000Annahme: Gebäudeunterhalt, Zimmerreinigung Wäscherei
16000’000’028′12000Annahme: Lohnkosten für Visite, Pflege 2 Std./Tag
1700Subtotal-.‘46500Hotelleriekosten bei 4% Zins pro Bett/Tag – ohne Lohn
1800Es ist mir keine Aufteilung ersichtlich, wieviel die Kosten für das reine Bettenhaus und wieviel die Umbaukosten im alten Turm für die dortige Renovation verbraucht wurden. Der Einfachheit halber habe ich die ganzen Anlagekosten von 624 Mio Franken als für das Bettenhaus verbraucht, betrachtet. Das lässt das Spital natürlich viel besser aussehen. Anderseits habe ich für die Mobilien im Bettenhaus (Betten, Wäsche usw.) nichts gerechnet. Insgesamt also sehr grosszügig zugunsten des Spitals geschildert! Selbstverständlich habe ich im Gegenzug für den Operationssaal, in welchem der Magendurchbruch operiert wurde, nichts gerechnet.
19000’024’966’0450013 Tage Hotellerie (13×465)
20 Operation Annahme:
20000’000’000′72000Lohn-Selbstkosten für 4 Mediziner zu je 3 Std. à 60 Franken
21000’000’028’15050Operationszimmer – weil in Pos. 17 bereits enthalten
22000’024’966’76550Total Selbstkosten für diesen Operationsfall
23000’000’001’3530020% Anständiger Gewinn gemäss KVG (effizient und günstig)
2400’0244’968’11800Rechnungsbetrag für Patient, resp. seine Krankenkasse
25000’000’018’38200Ungerechtfertigte Wuchermarge
2600’024’9826’50000Kontroll-Total (Zahlung Krankenkasse + Zahlung Kanton ZH)
Wertung des Ergebnisses:
Die diesfalls erzielte Zusatzmarge von 18382 Franken entspricht einem
wahrhaftigen und irrwitzigen Volksbetrug!
Schlussfolgerung:
Ich sandte diese Berechnung per Einschreiben zur Kantonalen Verwaltung – Vorsteherin der Gesundheitsdirektion – Frau Regierungsrätin Natalie Rickli zur Einsicht und Stellungnahme. Sie ist ganz neu im Amt und hat an dieser Sache keinerlei Schuld – bekommt damit aber Gelegenheit zum „aufräumen“. Wir sind auf die Lektüre ihre Stellungnahme gespannt.
Mein Schreiben an RickliDie Antwort von Frau Rickli‘s Sekretariat geht nicht auf den Kern der Sache ein. Beschämend!
Antwort von Rickli’s SekretariatGrosse Generalfrage:
Wo und bei wem versickert das viele viele viele Geld?
Aufklärung – und vor Allem Abhilfe – tut Not!
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