Elektronisches Patientendossier EPD
Das BAG hat – zu früh – ein Gesetz dazu entwickelt Es gibt schon mehrere Patientendossiers, die alle freiwillig sind – welch ein Unsinn. Genau da liegt meines Erachtens das Generalproblem. Wo soll zum Beispiel ein z.B. Notfallhelfer eine Blutgruppe anfragen? Das Gesundheitswesen braucht das EPD für den Erhalt einer umfassenden Übersicht über vorangehende Behandlung eines neuen Patienten.
Ganz speziell bei freier Arztwahl ist das besonders wichtig. So gibt es viele Menschen, die von unauffindbaren Leiden geplagt werden. Diese gehen in der Hoffnung, Linderung zu finden, von Arzt zu Arzt und diese beginnen immer wieder von Neuem, was sehr viele unnötige Kosten verursacht. Mit dem EPD hat der neue Arzt schon vor der Behandlung die notwendige Übersicht und er kann mit Hilfe der bereits gespeicherten Bilder etc, mit seinem anderen Wissen vielleicht helfen.
Gewisse Menschen haben begründete Ängste, dass sie eine Arbeitsstelle oder eine Lebensversicherung nicht bekommen können, wenn ihre gesundheitliche Vergangenheit bekannt wird. Selbstverständlich muss das EPD Solches verhindern. Bezüglich der Zugriffsberechtigungen sind wir bereits auf einem guten Weg. Was aber unbedingt auch sein muss: Jeder Patient muss über jede Abfrage jedes Berechtigten und über jeden Eintrag eine SMS bekommen, die nur er lesen kann. Wenn sich alle Akteure dessen gewiss sind, dann wird ein Grossteil der genannten Ängste entfallen.
Der ganz grosse Vorteil des „Elektronischen-Patienten-Dossier EPD“ der Einheits-Krankenkasse EKK-EPD liegt darin, dass alle Leistungserbringer wie z.B. auch Privatkliniken und Privatärzte etc. im Zusammenhang mit „Privat-Versicherten-Patienten“, obligatorischerweise via dem „MEDIFACT“ der Einheits-Krankenkasse abrechnen müssen. Erst wenn der Patient den Text der Rechnung als richtig genehmigt hat, wird die Rechnung zu dessen Privatversicherung oder an die Zahlungsstelle des EKK weitergeleitet.
Jeder Mensch bekommt, sobald er auf die Welt kommt oder in die Schweiz einwandert, eine AHV-Nummer. Die AHV-Nummer ist auch das Schlüsselelement hat. Durch die Online-Fakturierung aller Leistungserbringer (Arzt- und der Spitalrechnungen etc. etc. am MEDIFACT fliessen alle auf einer Abrechnung enthaltenen Daten, auch die Bildgebenden, schweizweit in das Patientendossier. Kein Kantönligeist und keine Unterlassungen. Das Wichtigste: KOSTENLOS! Kostenlos ist allerdings übertrieben. MEDiFACT, in welcher das Patientendossier integriert ist, ist eine Datenbank, die ständig sehr aufwendig gewartet werden muss.
Alles, was alle Leistungserbringer je fakturieren werden, ist für Berechtigte mit Passwort einsehbar. MEDIFACT weiss auch, wer jemals darauf zugegriffen hat. Jeder Patient erhält sekundengenau eine Nachricht, wer auf seine Daten zugegriffen hat.
Das Gleiche gilt auch für alle Rechnungen von VVG Versicherungs-Gesellschaften und alle Privat-Patienten
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