Initiativtext
Bedeutung der Abkürzungen im Initiativtext (aus Platzgründen):
EKK = Einheits-Krankenkasse
EPD = Elektronisches Patientendossier
KVG = Krankenversicherungsgesetz
LE = Leistungserbringer (Arztpraxen etc.)
MF = MEDIFACT – Digitale Intelligenz der EKK.
MQ = MEDIQUEST – Leistungserbringer fordern MEDIFACT auf, erbrachte Leistungen zu berechnen und zu zahlen
VN = Versicherungsnehmer
VVG = Versicherungs-Vertragsgesetz
Klartext zur Einheits-KrankenKasse EKK – powered by unserem Albisrieder-Komitee.ch – dem Institut für faire und ehrliche Preise. Freuen Sie sich: später kommt noch mehr!
Diese Initiative ist fair. Der logische Grund dafür: Heute verlangen Arztpraxen und Spitäler bis zu 1305 Franken pro Stunde und noch viel viel mehr. Künftig gilt ein sechs mal tieferes Mindesthonorar von 200 Franken pro Stunde – immer noch attraktiv. Diese 200 Franken entsprechen genau dessem heute gültigen Arzttarif „TARMED“ – Position 00.0010. Gemäss diesem Tarif kosten die ersten 5 Minuten Fr. 16.35. Auf eine volle Stunde hochgerechnet ergibt sich ein Stundenhonorar von 200 Franken. Das Personal trägt einen Tracker (wie beim Velorennen), der die jeweiligen Positionen und die Zeiten bei Patienten genau aufzeichnet und an MF weiterleitet. Dazu kommt mit MEDIFACT MF eine einheitliche Digitalisierung, Diese erledigt vollautomatisch die meisten Büroarbeiten.
Alle für Lohn arbeitende Menschen bekommen (ohne Lohnerhöhung) mehr vom Lohn ausbezahlt. Das kommt so: EKK deckt auch „Nichtbetriebsunfälle NBU„. Diesen Lohnabzug wird es nicht mehr geben.
EKK: Mehr Lohn im Portemonnaie – bessere Leistung.
Zu nachfolgendem Text müssten Sie bei unserer kommenden Unterschriftensammlung stehen:
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Die Bundesverfassung Art. 117 Abs. 2 wird neu gefasst:
Der Bund errichtet die Einheits-Krankenkasse (EKK) und gewährleistet, dass sie spätestens drei Jahre nach Annahme dieser Bestimmung ihren Betrieb aufnimmt. Er beginnt unverzüglich mit den organisatorischen und technischen Vorbereitungen, insbesondere mit der Einrichtung von MEDIFACT (MF) und des elektronischen Patientendossiers (EPD).
A. Grundsatz
Die Versicherung bei der EKK ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Ausgewanderte Versicherte (VN) verlieren den Schutz; Zugang zum EPD bleibt erhalten.
B. Ausnahme
Wer eine private Krankenversicherung nach VVG nachweist, die den Leistungskatalog der EKK vollumfänglich abdeckt, ist für deren Dauer von der EKK-Mitgliedschaft befreit. Mit Ablauf oder Ungültigkeit der Police tritt die EKK-Mitgliedschaft automatisch wieder in Kraft.
Organisation der EKK
Die EKK besteht aus drei Abteilungen:
– MEDIFACT (MF)
– Elektronisches Patientendossier (EPD)
– Finanzverwaltung (FV)
Die AHV-Nummer dient als Versichertennummer und EPD-Zugangscode. Berechtigte kontaktieren die EKK online, per Mail oder Gratisnummer.
Personal
Alle mit Patienten tätigen Angestellten tragen einen Tracker. Sie deklarieren ihre Fähigkeiten bei MF. MF bestimmt deren Vergütungswert im Einsatz.
Leistungen der EKK
Die EKK deckt alle gesetzlichen Leistungen bei Krankheit und Nichtbetriebsunfall.
Zusätzlich:
– keine Kosten für Minderjährige
– keine Selbstbehalte
– freie Arztwahl – nicht in Spitälern
– Vergütung ärztlich verschriebener importierter Medikamente
– Notfalltransporte in der Schweiz
– Zahnarztleistungen (ausser Zahnreinigung und nicht medizinisch nötiger Zahnersatz)
Einzelzimmerzuschläge für Selbstzahler sind möglich.
MEDIFACT
MF ist die digitale Intelligenz der EKK.
MF prüft Rechtmässigkeit, erstellt Berichte in einfacher Sprache und übersetzt sie in die Muttersprachen der Berechtigten.
MF legt Vergütungen für Geräte, Räume und besondere chirurgische Fähigkeiten am Operationstisch fest.
MF informiert alle Patienten (VN) in ihrer Sprache über Forderungen ihrer LE. Alle Leistungen werden ihnen mit Zeitaufwand, Personal, Datum, Uhrzeiten sowie Medikamenten- und Laborkosten am Screen aufgelistet. Mit Zustimmung der Patienten wird die Zahlung ausgelöst oder an Zahlungspflichtige delegiert. Alle Daten und Bilder fliessen ins EPD.
Basisentgelte pro volle Stunde
– ab CHF 200.– für ärztliches Personal
– ab CHF 130.– für Pflege.
Für Rehabilitation und andere gemäss KVG berechtigten Leistungen: Selbstkosten zuzüglich 20 %.
Kosten der EKK
Die monatliche Prämie beträgt CHF 150.–. Sie wird ab dem Start jährlich dem Landesindex für Konsumentenpreise angepasst.
Vergütungssystem der EKK
Leistungserbringer LE stellen keine TARMED/TATDOC-Rechnungen etc. mehr. MF berechnet Vergütungen anhand von Personal-Tracker-Daten, Kosten und Pauschalen.
Honorare und Preise von Privatkliniken bleiben frei.
Elektronisches Patientendossier (EPD) in der Schweiz
Alle bisherigen Dossiers sind ins EPD zu integrieren. Vor jeder Behandlung ist das EPD beizuziehen. Zugriffe und Änderungen werden gespeichert und den VN angezeigt.
Gewinnsicherung für Leistungserbringer
Leistungserbringer haben Anspruch auf einen Gewinn vor Steuern von 20 % bei 80 % Auslastung und einer 44-Stunden-Woche. MF prüft die vom LE bekannt gegebenen Jahresaufwände auf Notwendigkeit und legt den Gewinnanteil fest.
Finanzierung
Allfällige Verluste der EKK trägt der Bund, der sie anteilsmässig von den Kantonen einfordert – anstelle der wegfallenden Spitalfinanzierungen.
Finanzverwaltung (FV)
Die FV kassiert Prämien. Automatisierung erlaubt eine kleine Belegschaft.
Weitere Gesetzesänderungen
– KVG Art. 49 und 49a (Spitalfinanzierung, Fallpauschalen) werden aufgehoben.
– UVG Art. 7 Abs. 2 wird aufgehoben. An dessen Stelle tritt OR 324a.
– Bestehende KVG-Kassen werden aufgelöst. Reserven der Versicherten und Patientendaten gehen an die EKK und das EPD.
– Soweit hier nicht anders geregelt, gelten die übrigen Gesetze weiter.
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