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Private Krankenversicherungen nach VVG

VVG und KVG – das ist nicht dasselbe. Dem Versicherungs-Vertrags-Gesetz VVG unterliegen alle schweiz. Versicherungen, die Alles und Jedes versichern dürfen. Ausnahme:  Krankheiten – dafür gibt es das Kranken-Versicherungs-Gesetz KVG. Zwischen dem VVG und dem KVG gibt es neu einen – bedingten – dicken Trennstrich

Neu müssen die bisherigen Krankenkassen – sofern sie dies noch wollen – mindestens die gleichen Leistungen wie die EKK abdecken plus die gleichen klassischen Zusatzleistungen

ausser für die obligatorische Krankenversicherung

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Albisrieder-Komitee, Lyrenweg 61, 8047 Zürich, Tel 079 300 93 62. Mail: info@albisrieder-komitee.ch. Verantwortlich für Recherchen und Redaktion: Werner Bachmann..

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