Staune! Triemli musste mir seine Wucher-Rechnung von 532 Franken für 24.6 Minuten Arbeit auf 81 Franken reduzieren. Aber es verlangte unterschriftlich Fr. 100’000 Strafe, falls ich diesen Deal ausplaudere!
Die Grau-Star-Augen-OP meiner Frau erzog sich über sieben Besuche, resp. Behandlungen. Bereits am Anfang störten mich die – für mein Gefühl – stark übersetzen Rechnungen. Dies veranlasste mich, den (damaligen) Triemli-Direktor Zemp aufzufordern, lesbare, verständliche Rechnungen mit einem vernünftigen Preis auszustellen. Eine Kopie davon sandte ich unserer Krankenkasse „Assura“:
Meine Reklamation vom 14.8.2018 bei ZempTriemli’s Antwort war ernüchternd! Tarmed, Tarmed und nochmals Tarmed. Triemli hat nichts geändert. Darum schrieb ich Triemli nocheinmal:
Mein 2. Brief vom 22.8.2018 an ZempVor dem Abschluss der medizinisch gut verlaufenen Augen-OP bekamen wir ein Aufgebot zur Schlusskontrolle.
Meine Frau und ich beschlossen, den ganzen Vorgang – insbesondere den Zeitbedarf der Ärzte festzuhalten, um einmal genau zu protokollieren, wie lange eine solche Sache – von Tür zu Tür dauert.
Nach einer kurzen Wartezeit wurden wir in das Behandlungszimmer hinein gebeten. Meine Frau musste wieder durch die drei obligaten Apparate hindurchschauen, die den nachfolgen-den Ärztinnen die Basis für Ihre Befunde lieferten. Wir wurden ins Wartezimmer gewiesen. Der Zeitbedarf von Türschwelle zur Türschwelle betrug 5 Minuten und 23 Sekunden. Als das nächste Beratungszimmer wieder frei wurde, durften wir zum Schlussgespräch eintreten. Meine Frau wurde von zwei Ärztinnen empfangen. Das Ganze dauerte (mit zwei Ärztinnen) insgesamt zwei mal 9 Minuten und 34 Sekunden, insgesamt also 24 Minuten und 34 Sekunden.
Schlussendlich traf die Rechnung für die obige Schlusskontrolle ein. Sie sehen nachher das sehr klein gedruckte Original (mit CTRL+Mausrad vergrössen) und in der Folge ein von mir zwecks Analyse aufbereitetes Exemplar
Triemli-Wucher-Rechnung vom 13.11.18 Fr. 532.45und
Auf obiger Repro sehen Sie die oberste Zeile, die Tarif-position 00.0010 Fr. 16.36. Für was die vielen Zahlen von links bis rechts nötig sind, wissen nur die aus dem Irrenhaus entflohenen Gangster, die den TARMED zwecks Abzocken der Patienten erfunden haben. (Inzwischen habe ich deren Bedeutungen, die in einer Code-basierten Rechnung nichts zu suchen haben, herausgefunden) Das einzige Positive daran – darum ist der Pfeil grün – ist, dass wir diese 5 Minuten auf eine Stunde hochrechnen können, was einem Stundentarif von knapp 200 Franken ergibt.
Jedoch die anderen rot markierten Zeilen: Zuschläge, weil ein Patient älter als 75 Jahre ist: Meine Damen und Herren, das ist menschenverachtend hoch zehn. Der Tarmed schreibt niemandem vor, dass er diese Tarifposition verwenden muss. Der Klüngel diktiert das seinem Sekretariat freiwillig. Er ist froh, dass es diese Position überhaupt gibt – denn das gibt mehr Cash – und wenn er das während der gleichen Behandlung gleich dreimal diktieren darf – umso noch viel geiler! Und die todkranke ASSURA, die mit ihrer Prüfungsunfähigkeit wenigstens sehen sollte, dass der gleiche Tarif gleich drei mal verrechnet wurde, jauchzt mit, denn sie sagt sich – wie auch der Klüngel – „Es gibt nur einen Satz – und das ist der Umsatz!“
Meine Reklamation vom 26.12.2018 bei Zemp (ex. Spitaldirektor)
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Meine kurze Antwort an das Triemli:
Sehr geehrter Herr Zemp
Besten Dank für Ihr Fristerstreckungsgesuch vom 3. Januar 2019. Leider: die Frist bis 14.1. muss Ihnen reichen.
Freundliche Grüsse Werner Bachmann
Am 11.1.2019 telefonierte mir Chefarzt Prof. Matthias Becker und versuchte, mich ins Spital zu locken um mich umzustimmen. Es war ihm übrigens „völlig egal“ welchen Betrag das Triemli verrechnete. Es gibt ein Gesprächsprotokoll von diesem Telefonat – Dauer 8 Min 10 Sekunden
14.1.2019 Rechtsanwalt Wernli telefoniert mir gerade noch rechtzeitig.
15.1.2019 Triemli anerkennt mündlich meine Forderung …. und sendet mir dann seinen Vergleichsvorschlag mit unerfüllbaren Bedingungen
Triemli-Geständnis mit Erpressungsversuch
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Meine Antwort an Triemli und Assura
16.1.2019 Triemli – Betrugsvorwurf – Vergleichsvorschlag – Meine Antwort darauf.
Der erste Teil entsprach unserer Vereinbarung. Der zweite Erpressungsteil – 100’000 Franken etc., diesen Schrott konnte ich nicht unterzeichnen. So verfasste ich dem Triemli folgende Antwort.
Mein präzisierter Gegenvorschlag
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Dann die Antwort vom Triemli-Rechtsdienst:
Sehr geehrter Herr Bachmann
Besten Dank für Ihre Nachricht.
Ich bedauere, dass Sie mit den Leistungen des Stadtspitals Triemli nicht vollumfänglich zufrie-den sind und dass wir keine einvernehmliche Lösung finden konnten.
Selbstverständlich sind Sie nach wie vor jederzeit gerne dazu eingeladen, sich bei mir oder Herrn Prof. Matthias Becker zur Besprechung der Einzelheiten der Rechnung zu melden.
In der Zwischenzeit wünsche ich Ihnen und Frau Bachmann alles Gute und gute Gesundheit.
Freundliche Grüsse, MLaw André Wernli, RA Rechtsdienst Spitaldirektion
Und jetzt kam das Unvermeidbare, ich erstattete Strafanzeige gegen das Triemli und gegen Assura.
Meine Strafanzeige gegen Triemli und gegen Assura
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Ich erhielt weder eine Eingangsanzeige noch etwas Anderes. Absolute Funkstille. Nach 11 Monaten meldete ich mich ohne Voranmeldung persönlich beim Chef der Zürcher Staatsanwaltschaft, Herr Pellegrini.
Was ich da zu hören bekam, war unglaublich. Er sagte: „Ich kümmere mich nur um die grossen Fälle, darum habe ich Ihren Fall schon längst an die Staatsanwaltschaft Sihl weitergeleitet“. Mehr konnte oder wollte er mir nicht sagen – ich musste alles selbst recherchieren. Nach vielen Mühen hatte ich Staatsanwältin De Boni am Telefon. Sie beschied mir, dass sie das Dossier erst vor wenigen Minuten erhalten habe. Entweder hat dieses Etablissement eine wahrhafte Schweinerei oder die Dame hat mich brandschwarz angelogen! Ich gab ihr einen Monat Zeit für ihre Einvernahmen.
Zwei Wochen später flatterte mir ihre „Nichtannahmeverfügung“ auf den Tisch. Ich sage es Ihnen gleich vorweg: Die Begründung war haarsträubend.
Die De-Boni wird keine Strafuntersuchung durchführen
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Als die Ablehnung eintraf lag ich mit einer schweren «Gürtelrose» und mit einem Hüftleiden darnieder und ich war arbeitsunfähig. Deshalb verpasste ich den Ablauf der Beschwerdefrist.
Die Ablehnung war hahnebüchern. Wir haben doch
mit Kulleraugen gelesen, dass das Triemli seine Rechnung um das 6.5-fache reduzierte – warum wohl – aus Nächstenliebe?
In einem meiner Träume schimpfte ich mit Frau De Boni: «Du hast ja vom Tuten und vom Blasen keine Ahnung!» De Boni erwiderte: «Doch – doch – doch – aber was ist jetzt schon wieder Tuten»?
Also bereitete ich meine Beschwerde gegen diesen Fehlentscheid vor und reichte sie an das «Obergericht des Kantons Zürich.
Ich war es schon gewohnt, dass mit meiner Beschwerde nichts zu machen sei!
Es kam so wie es kommen musste: ich unterlag einmal mehr.
Endgültig Schluss Triemli und Assura kamen straflos davon
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Als mein Begehren wiederum abgewiesen wurde und ich las, dass Andreas Flury als Präsident der III. Strafkammer diesen Entscheid präsidierte, hatte ich noch keine blasse Ahnung davon, dass ich es mit einem richtigen Schwerverbrecher zu tun hatte. Ich wiederhole – ohne Angst:
Andreas Flury als Präsident
der III. Strafkammer – er ist ein Schwerverbrecher !!!
… und ich werde nicht ruhen, bis ich ihn aus seinem Richterstuhl entfernen konnte. Sie wollen Details wissen? Da lesen Sie die haarstäubende Korruption!
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